Nachrichten https://www.reinbek.de/ News-Feed der GemeindedeGemeinde Wed, 03 Jul 2024 00:00:18 +0200 Wed, 03 Jul 2024 00:00:18 +0200 NewsTYPO3news-1511 Tue, 02 Jul 2024 18:36:41 +0200 VHS Sachsenwald: Kursleitung für Gymnastik gesucht https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/vhs-sachsenwald-kursleitung-fuer-gymnastik-gesucht-1511 Reinbek, 02. Juli 2024 – Die Volkshochschule Sachsenwald sucht aktuell qualifizierte Kursleiter:innen die Freude haben, Gymnastik oder Cardio-Fitness zu unterrichten. Wer sich für eine spannende und abwechslungsreiche, freiberufliche Honorartätigkeit im Bereich der Gesundheitsbildung an der VHS in Reinbek interessiert, meldet sich bitte bei Julia Eggert: eggert@sachsenwald.de. Weitere Informationen gibt es auch unter www.vhs-sachsenwald.de oder telefonisch unter 040 727 50 580. news-1510 Tue, 02 Jul 2024 18:02:38 +0200 Wohlfühltag - Zeit für mich https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/wohlfuehltag-zeit-fuer-mich-1510 Workshop zum Semesterausklang Reinbek, 02.07.2024 – Oftmals ist es Blickfang und immer erzählt es viel über eine Person: das Gesicht. Zeit, ihm Gutes zukommen zu lassen. Mit einer persönlichen Hautanalyse und fundiertem Wissen über Gesichtspflege, mit Masken und Gesichtsmassagen, mit Tipps von Gabriele Pranger und einem ganzen Nachmittag Zeit wachsen die Strahlkraft und die positive Wirkung. Dekorative Kosmetik oder "nur" zurückhaltendes Make-up? Probieren Sie es aus und stellen Sie fest: Für alle Typen, Gesichtsformen und Geschmäcker ist etwas dabei. Rahmenbedingungen Termin: Freitag 05.07.2024, 14:00 – 18:30 Uhr Ort: Reinbek, VHS, Raum 1 Kosten: 27,00 Euro Weitere Angebote können alle Interessierten unter www.vhs-sachsenwald.de sehen. Informationen gibt es auch telefonisch unter 040 727 50 580. news-1509 Tue, 02 Jul 2024 16:32:25 +0200 Wissenschaftlicher Vortrag am 09.07.2024 in der Stadtbibliothek Reinbek https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/wissenschaftlicher-vortrag-am-09072024-in-der-stadtbibliothek-reinbek-1509 Wissenschaftlicher Vortrag der Schleswig-Holsteinischen Universitäts-Gesellschaft von Prof. Dr. Dr. Ingolf Cascorbi am 09.07.2024 in der Stadtbibliothek Reinbek „Gene und Arzneimittel – Wie beeinflussen unsere Gene die Wirkung von Arzneimitteln?“ Wissenschaftlicher Vortrag der Schleswig-Holsteinischen Universitäts-Gesellschaft von Prof. Dr. Dr. Ingolf Cascorbi am 09.07.2024 in der Stadtbibliothek Reinbek „Gene und Arzneimittel – Wie beeinflussen unsere Gene die Wirkung von Arzneimitteln?“ Reinbek, 25.06.2024 – Die Schleswig-Holsteinische Universitäts-Gesellschaft (SHUG) lädt seit 2023 regelmäßig zu wissenschaftlichen Vorträgen zu den unterschiedlichsten Themenbereichen in die Stadtbibliothek Reinbek ein. Am 9. Juli 2024 referiert Prof. Dr. Dr. Ingolf Cascorbi zu dem Thema, wie unsere Gene die Wirkung von Arzneimitteln beeinflussen. WAS:                   Vortrag von Prof. Dr. Dr. Ingolf Cascorbi „Wie beeinflussen unsere Gene die Wirkung von Arzneimitteln?“ WANN:                Dienstag, 09.07.2024 um 19:30 Uhr WO:                     Stadtbibliothek Reinbek, Hamburger Straße 4-8, 21465 Reinbek Begriffe wie individualisierte Medizin oder Präzisionsmedizin werden immer häufiger in den Medien genannt. Oft ist damit eine genetische oder molekulare Diagnostik gemeint, die zur besseren Charakterisierung des Krankheitsbildes und zur zielgerichteten Therapie beitragen soll. Besonders bei Krebserkrankungen konnten so bereits große Fortschritte erzielt werden, aber auch außerhalb der Onkologie gibt es Beispiele, bei denen die ererbte genetische Ausstattung dazu führen kann, auf bestimmte Medikamente stärker mit Nebenwirkungen zu reagieren oder aber, dass die erwünschte Wirkung schwächer ausfällt. Im Vortrag wird auf die Historie der Entdeckung unterschiedlichen Ansprechens auf Medikamente eingegangen und ein Ausblick auf Versuche gegeben, in denen individuelle Behandlungsansätze in der Erprobung oder heute bereits etabliert sind. Prof. Dr. med. Dr. rer. nat Ingolf Cascorbi ist seit 2004 Direktor des Instituts für Experimentelle und Klinische Pharmakologie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH). Nach Abschluss seines Studiums der Biochemie an der FU Berlin mit Promotion zum Dr. rer. nat. im Fachbereich Chemie 1989 absolvierte er dort zusätzlich ein Medizinstudium und promovierte 1999 zum Dr. med. an der Medizinischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Im gleichen Jahr habilitierte er in Klinischer Pharmakologie. Eintrittskarten zum Preis von 5 Euro für alle Nichtmitglieder der Schleswig-Holsteinischen Universitäts-Gesellschaft gibt es ausschließlich am Veranstaltungstag an der Abendkasse. news-1508 Mon, 01 Jul 2024 12:43:52 +0200 Bürgerbüro geschlossen https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/buergerbuero-geschlossen-1508 Vom 22. bis zum 26. Juli 2024 bleibt das Bürgerbüro geschlossen Reinbek, 01. Juli 2024 - Das Bürgerbüro der Stadt Reinbek bleibt in der Zeit vom 22.07.2024 bis 26.07.2024 aufgrund einer notwendigen Programmumstellung geschlossen. Telefonisch sind wir dennoch täglich in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr zu erreichen.  Ab dem 29.07.2024 sind wir wieder, wie gewohnt nach vorheriger Terminvereinbarung (www.reinbek.de/termine), für Sie da.  Vielen Dank für Ihr Verständnis. news-1507 Wed, 12 Jun 2024 10:45:42 +0200 Vollsperrung Klaus-Groth-Str. https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/vollsperrung-klaus-groth-str-1507 Aufgrund von Straßensanierungsmaßnahmen im Kreuzungsbereich Klaus-Groth-Straße Ecke Schützenstraße kommt es zu Verkehrsbehinderungen in diesem Bereich. Die Klaus-Groth-Straße muss zwischen Schützenstraße und Prahlsdorfer Weg vollgesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über Prahlsdorfer Weg, Schönningstedter Straße, Schützenstraße und umgekehrt. Die Vollsperrung erfolgt im Zeitraum vom 24.06.2024 bis zum 05.07.2024.   news-1506 Tue, 11 Jun 2024 17:24:28 +0200 Satzung für den Reinbeker Weihnachtsmarkt der Stadt Reinbek https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/satzung-fuer-den-reinbeker-weihnachtsmarkt-der-stadt-reinbek-1506 Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., 2003, S. 57) in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 2024 folgende Satzung erlassen: § 1 Geltungsbereich, Name und öffentliche Einrichtung (1) Diese Satzung gilt für den gemeindeeigenen Weihnachtsmarkt der Stadt Reinbek. (2) Der Weihnachtsmarkt trägt den Namen „Reinbeker Weihnachtsmarkt“ (3) Die Stadt Reinbek betreibt den Reinbeker Weihnachtsmarkt als Spezialmarkt nach § 68 der Gewerbeordnung (GewO) vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202) in der zur Zeit gültigen Fassung. § 2 - Marktflächen, -tage und -zeit (1) Der Weihnachtsmarkt wird im Erdgeschoss des Schlosses Reinbek sowie auf dem Schlossinnenhof und der Günter-Kock-Allee abgehalten. (2) Der Weihnachtsmarkt findet am 2. Adventwochenende, und zwar samstags von 13 bis 21 Uhr und sonntags von 11 bis 18 Uhr statt. (3) Soweit in dringenden Fällen Ort, Zeit und Tag abweichend festgesetzt werden sollten, wird dies auf www.schloss-reinbek.de öffentlich bekannt gegeben. § 3 Eintrittsgeld Für den Besuch des Reinbeker Weihnachtsmarktes wird kein Eintrittsgeld erhoben. § 4 - Marktaufsicht (1) Die Marktaufsicht wird vom Bürgermeister/von der Bürgermeisterin der Stadt Reinbek und den von ihm/ihr hierzu Beauftragten ausgeübt. (2) Die Marktbenutzerinnen und Marktbenutzer sind verpflichtet, den Weisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. § 5 - Nutzungsbestimmungen (1) Die auf dem Weihnachtsmarkt dargebotenen Waren und Leistungen und die Gestaltung der Stände sollen für einen traditionellen Weihnachtsmarkt typisch sein. Anbieter/Anbieterinnen, die nicht ausschließlich auf die Advents- und Weihnachtszeit bezogene Waren anbieten, können ausgeschlossen werden. (2) Im Innenbereich sowie im überdachten Arkadengang sind grundsätzlich keine Verzehrstände zugelassen. Hiervon ausgenommen ist die Nutzung des Nebengebäudes II als Café (Landfrauencafe). (3) Der Einsatz von Ein- und/oder Mehrweggeschirr sowie Geschirr aus biologisch abbaubarem Material ist in den Richtlinien zur Durchführung des Reinbeker Weihnachtsmarktes geregelt, über die der Bürgermeister/die Bürgermeisterin entscheidet. Ziel ist es, den Markt nachhaltig und klimaschonend zu gestalten, dabei sind alle Marktbeschickenden zur Mithilfe aufgefordert. § 6 - Standvergabe (1) Die Bewerbung um einen Standplatz kann ausschließlich auf dem vorgesehenen Anmeldeformular der Stadt Reinbek erfolgen, welches unter www.schloss-reinbek.de oder auf Anforderung bei der Schlossverwaltung erhältlich ist. (2) Die Vergabe der Standplätze erfolgt durch die Stadt Reinbek und wird erst mit Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages gültig. (3) Die Standplätze werden nach den marktbetrieblichen Erfordernissen durch die Stadt Reinbek vergeben und dürfen nicht eigenmächtig gewechselt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung oder Behalten eines bestimmten Platzes. (4) Waren und Leistungen dürfen nur von einem zugewiesenen Standplatz aus angeboten und verkauft werden. (5) Die Zusammensetzung und Vergabe der Marktstände (Anteil des jeweiligen Warenangebotes) werden in den Richtlinien zur Durchführung des Reinbeker Weihnachsmarktes festgesetzt. § 7 -Standmiete und Abschluss eines Mietvertrages (1) Für die Nutzung eines Markstandes wird gemäß der Entgelt- und Tarifordnung der Stadt Reinbek über die Nutzung des Schlosses Reinbek eine Standmiete in Form eines Entgeltes erhoben. (2) Die Höhe dieses Entgeltes wird in den Richtlinien zur Durchführung des Reinbeker Weihnachtsmarktes vom Bürgermeister/von der Bürgermeisterin festgesetzt. (3) Die Standmiete beinhaltet die Nutzung der Flächen während der Anlieferungs-, Auf- und Abbauzeiten, die Stellung von Aufsichtspersonal, Brandsicherheitswachen, Grundreinigung des Hauses und des Geländes vor und nach dem Markt, sowie die Nachtbewachung im Außenbereich. (4) Für Verzehrstände im Außenbereich wird zusätzlich zur Standmiete eine Energiepauschale erhoben, die in den Richtlinien zur Durchführung des Reinbeker Weihnachtsmarktes festgesetzt wird. (5) Einrichtungen der Stadt Reinbek sind von der Entgeltpflicht befreit, soweit die Einnahmen dem Zweck des Schlosses Reinbek zukommen. (6) Auf ein Entgelt kann ganz oder teilweise verzichtet werden, soweit das Angebot des Standplatzes für den Reinbeker Weihnachtsmarkt eine besondere Attraktivität hat. Über einen Erlass oder eine Ermäßigung entscheidet die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister. (7) Vor Abschluss des Mietvertrages besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung des Schlosses oder der Außenanlagen zu einem bestimmten Zeitpunkt. § 8 - Mehrwertsteuer Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist weder in der Standmiete noch in der Energiepauschale enthalten. Sie wird für mehrwertsteuerpflichtige Mieter/Mieterinnen zusätzlich zum Rechnungsbetrag erhoben. § 9 - Zahlungspflicht und Fälligkeit (1) Zahlungspflichtig ist die Mieterin/der Mieter. (2) Die Zahlungspflicht entsteht mit dem rechtsverbindlichen Abschluss des Mietvertrags. (3) Die Standmiete und die Energiepauschale sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, in voller Höhe 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung fällig. Maßgebend ist der Tag des Geldeinganges bei der Stadtkasse Reinbek. § - 10 Kündigung Der Mietvertrag kann von der Stadt Reinbek fristlos gekündigt werden, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der Mieter/ die Mieterin oder dessen Bedienstete erheblich oder trotz Mahnung gegen Bestimmungen dieser Marktsatzung verstoßen. § - 11 Verkaufseinrichtungen (1) Als Verkaufseinrichtungen werden nur Stände zugelassen, die weihnachtlich gestaltet sind. (2) Verkaufsreinrichtungen dürfen nicht höher als 3,00 m sein. (3) Vordächer dürfen die zugewiesene Standfläche nur nach der Verkaufsseite und höchstens 1 m überragen und eine lichte Höhe von mind. 2,20 m nicht unterschreiten. (4) Die Marktstände müssen standfest sein und dürfen nur in der Weise aufgestellt werden, dass die Oberfläche des Marktgeländes nicht beschädigt wird. Sie dürfen ohne Erlaubnis der Stadt weder an Bäumen und deren Schutzvorrichtungen noch an Verkehrs-, Energie-, oder ähnlichen Einrichtungen befestigt werden. Beim Aufstellen und beim Betrieb müssen die Belange der Verkehrssicherheit und des Brandschutzes beachtet werden. (5) Die Standinhaber/Standinhaberinnen haben an ihren Marktständen deutlich sichtbar und lesbar ihren Namen bzw. ihre Firmenbezeichnung sowie bei Glühweinverkauf den Hinweis, aus welchem Wein der Glühwein hergestellt wurde, anzubringen. (6) Die Verwendung elektrischer Geräte ist nur dann zulässig, wenn es sich um sicherheitsgeprüfte Geräte handelt, die ein Prüfsiegel tragen. Beim Betrieb solcher Geräte ist auf den Brandschutz zu achten. (7) Offenes Feuer ist nur dann zulässig, wenn es in direktem Zusammenhang mit dem Angebot des jeweiligen Standes steht. Eine ständige Aufsicht ist zu gewährleisten. (8) In den Gängen und außerhalb der angemieteten Standflächen darf nichts abgestellt werden. § 12 - Verhalten auf dem Markt (1) Alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen am Marktverkehr haben mit dem Betreten des Marktes die Bestimmungen dieser Marktsatzung sowie die Anordnungen der Stadt Reinbek zu beachten. Die allgemein geltenden Vorschriften, insbesondere die GewO, die Preisauszeichnungs-VO, das Lebensmittel-, Hygiene-, Jugendschutz- und Baurecht sind zu beachten. (2) Den Beauftragten der zuständigen amtlichen Stellen ist jederzeit Zutritt zu den Standplätzen und Verkaufseinrichtungen zu gewähren. Alle im Marktverkehr tätigen Personen haben sich ihnen gegenüber auf Verlangen auszuweisen. § 13 - Haftung Die Stadt Reinbek haftet für die von ihr verursachten Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Bediensteten. Die Standinhaber/Standinhaberinnen haften für die durch sie oder durch von ihnen beauftragte oder beschäftigte Personen verursachte Schäden, die der Stadt Reinbek entstehen. § 14 Datenverarbeitung (1)Die Stadt Reinbek erhebt vom Antragsteller und von den Standinhaber/Standinhaberinnen Daten zur Verarbeitung und Speicherung in einem automatisierten Datenverarbeitungsverfahren. Die Stadt nutzt die Daten zur Abwicklung des Anmeldeverfahrens, der damit verbundenen Statistiken und zur Abrechnung der Standmieten. Die notwendigen Daten dürfen an Dritte innerhalb der Dienststelle weitergegeben und für Vollstreckungsverfahren an die jeweilige Vollstreckungsbehörde übermittelt werden. (2) Es werden folgende Daten erhoben: a) Name, Vorname, Titel b) Anschrift c) Telefonnummer / Mobilrufnummer / Telefaxnummer d) E-Mail-Adresse e) Daten des Anmeldevorgangs f) bei Bedarf: Firmen- /Vereins- / Parteibezeichnung und Firmen- / Vereins- / Parteisitz (3) Die Daten werden nach gesetzlichen Vorgaben, aber spätestens nach zehn Jahren gelöscht, sofern die Entgelte beglichen sind und keine weitere Standvergabe vorgenommen wurde. § 15 - Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Reinbek, den 2024 Stadt Reinbek (Bekanntmachung: 2024) Der/Die Bürgermeister:in news-1505 Tue, 11 Jun 2024 17:18:34 +0200 Richtlinien zur Durchführung des Reinbeker Weihnachtsmarktes https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/richtlinien-zur-durchfuehrung-des-reinbeker-weihnachtsmarktes-1505 Aufgrund der Satzung für den Reinbeker Weihnachtsmarkt und §§ 68 und 70 der Gewerbeordnung (GewO) werden nachfolgende Richtlinien erlassen: 1. Festsetzung der Standmieten Bereich und/oder Größe Ausstellerart und/oder Angebot Preis/qm bzw.Arkade Innenstände Bereich und/oder Größe Ausstellerart und/oder Angebot Preis/qm bzw.Arkade Innenstände Standfläche von 0 bis 5 qm Alle Aussteller ohne Verzehr 40 € Standfläche größer als 5 qm Alle Aussteller ohne Verzehr 36 €   Außenstände Arkadengang, je Arkade Alle Aussteller mit Kunsthandwerk 165 € Arkadengang, je Arkade Alle Aussteller mit Industrieware 275 €   Schlosshof/Günther-Kock- Allee Hobbyisten/Vereine/Verbände     Kunsthandwerk 45 €   Verzehr ohne Alkohol/Wurst 65 €   Verzehr mit Alkohol/Wurst 85 €   Gewerbetreibende     Kunsthandwerk 55 €   Industrieware 65 €   Verzehr ohne Alkohol/Wurst 85 €   Verzehr mit Alkohol und Wurst 105 € Festsetzung der Energiepauschale Für Verzehrstände im Schlossinnenhof und in der Günther-Kock-Allee wird zusätzlich zur Standmiete eine Energiepauschale je Stand und je Anschluss wie folgt erhoben: 230 V Wechselstromanschluss: 50 € 16 Ampere Drehstromanschluss: 150 € 32 Ampere Drehstromanschluss: 300 €   Zusammensetzung der Standflächen Das Warensortiment des Marktes soll ausgewogen und für die Jahreszeit typische Waren und Leistungen enthalten und sich durch Vielfältigkeit und Individualität auszeichnen. Hierzu wird das Gesamtangebot in folgende Kategorien und Anteile gegliedert: Innenbereich Anteil % max. Anzahl Stände 1. Kunsthandwerk und Geschenkartikel 78   2. Sonstige Verkaufsstände 4   3. Gemeinnützige Organisationen     3.1 Information und Verkauf 10   3.2 Cafe 8 1 Außenbereich     1.Verzehrstände Imbiss     1.1 Imbiss und Getränke 48   1.2 Süß- und Backwaren 12   2. Kunsthandwerk und Geschenkartikel 20   3. Sonstige Verkaufsstände 17   4. Kinderfahrgeschäft 3 1 Bewerbungs- und Standvergabeverfahren Die Bewerbung um einen Standplatz erfolgt ausschließlich auf dem vorgesehenen Anmeldeformular der Stadt Reinbek, welches unter www.schloss-reinbek.de oder auf Anforderung bei der Schlossverwaltung erhältlich ist. Für die Vergabe der Stände wird eine Bewerbungsfrist festgesetzt. Die Standvergabe erfolgt   innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist.   Sollten in einer der unter 3. genannten Kategorien mehr Bewerbungen vorliegen als Standfläche und/ oder Standplätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze von der Marktaufsicht nach Auswahlkriterien in folgender Reihenfolge vergeben: Zuverlässigkeit (bekannt/bewährt) Besondere Attraktivität des Standes aufgrund des Waren-/Leistungssortiments Regionale Anbieter Losverfahren   Sollten in einer Kategorie zu wenig Bewerbungen vorliegen, werden diese Standflächen auf die übrigen Kategorien aufgeteilt.   4.4. Sollte im Einzelfall eine Standvergabe nicht zustande kommen oder storniert werden, so rückt vorrangig ein Ersatz aus der entsprechenden Kategorie nach. In diesem Fall kann auch eine Bewerbung berücksichtigt werden, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangen ist. 4.5 In allen Kategorien werden 10% Neubewerbungen berücksichtigt, sofern eine entsprechende Anzahl an Bewerbungen vorliegt.   Verwendung von Ein- und/oder Mehrweggeschirr Die Verwendung von Einweggeschirr und –Besteck ist nicht erlaubt. Hierzu gehören insbesondere: Einweg-Besteck aus Kunststoff (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen), Einweg-Plastikteller, Trinkhalme aus Plastik, Behälter aus expandiertem Polystyrol Für den Verzehr von Speisen und Getränken ist daher Mehrweggeschirr und –Besteck vom Anbieter vorzuhalten; die Erhebung von Pfand ist gestattet. Kleine Betriebe können alternativ mitgebrachte Gefäße akzeptieren. Grundsätzlich gilt: Wer Mehrweg anbietet, muss keine mitgebrachten Gefäße akzeptieren. In jedem Fall sind gut lesbare Hinweise am Stand verpflichtend. Ausnahme für Kleinere Betriebe: Diese können auf ein Mehrwegssytem verzichten, müssen aber mitgebrachte Gefäße akzeptieren. Für die Einhaltung der Hygiene gilt: Vorhaltung eines Tabletts auf der Theke für mitgebrachte Gefäße. Verschmutzte Gefäße, die eine Kontamination des Arbeitsbereichs bewirken, können abgewiesen werden. Ungeeignete Kunststoffe für Heißes ist Melamin und Polycarbonat 5.4 Zu den kleineren Betrieben zählen solche, die max. 5 Vollzeitkräfte beschäftigen und max. 80qm inkl. frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche anbieten. Achtung: Eine Spülvorrichtung für Mehrweggeschirr ist auf dem Markt nicht vorhanden. Auf- und Abbauzeiten Der Aufbau der Stände kann am Vortag des Marktes am jeweiligen Freitag erfolgen: Innenstände in der Zeit von 8 – 18 Uhr Außenstände von 14 – 20 Uhr sowie am Marktsamstag von 8.00 bis 12 Uhr. Der Abbau erfolgt unmittelbar nach Ende des Weihnachtsmarktes.   Gültigkeit Diese Richtlinie ist gültig ab  2024. Stadt Reinbek Björn Warmer Bürgermeister news-1504 Tue, 11 Jun 2024 10:22:08 +0200 Bau des Strahlenzentrums beginnt https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/bau-des-strahlenzentrums-beginnt-1504 Verkehrseinschränkungen im Bereich des Krankenhaus St. Adolf Stift Reinbek, 11. Juni 2024 - Ab dem 12.06.2024 kommt es in der Hamburger Straße in Höhe des Krankenhauses aufgrund des Baus eines neuen Strahlenzentrums zu weiteren Einschränkungen für den Fuß- und Radverkehr. Der Gehweg in Höhe Krankenhaus muss vollständig gesperrt werden. Da die Sperrung auch den Bereich der dortigen Fußgängerampel betrifft, muss die vorhandene Fußgängerampel außer Betrieb genommen werden. Um eine sichere Überquerung der Hamburger Straße zu gewährleisten, wird eine mobile Fußgängerampel errichtet. Außerdem fallen fast die gesamten Parkplätze entlang der Hamburger Straße weg. Da dies unweigerlich zu einem erhöhten Parkplatzsuchverkehr führt, bitten wir in diesem Bereich um erhöhte Aufmerksamkeit. Der Bau des Strahlenzentrums wird voraussichtlich bis mindestens Ende 2025 dauern. news-1503 Tue, 11 Jun 2024 08:45:47 +0200 Stadtverordnetenversammlung 20. Juni: Tagesordnung https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/stadtverordnetenversammlung-20-juni-tagesordnung-1503 Am Donnerstag, dem 20.06.2024 um 19:30 Uhr findet die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Rathaus Reinbek, Hamburger Straße 5 - 7, 1. OG, Sitzungssaal statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Verpflichtung und Einführung eines Stadtverordneten 3 Beschlussfassung über evtl. Einwendungen zur Niederschrift vom 23.05.2024 4 Kommunalpolitische Fragestunde gem. 16 c GO 5 Mitteilungen 5.1 der Bürgervorsteherin 5.2 des Bürgermeisters 6 Anfragen gem. § 21 GeschO 7 Umbesetzung von Ausschüssen 8 Abschluss eines Vertrages zur Finanzierung der Kindertagesstätte Wohltorf ab 01.08.2024 9 Wahl von zwei Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Reinbek I und II Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch den Hauptausschuss voraussichtlich nichtöffentlich beraten: 10 Entscheidung, ob einem Austritt eines Trägers aus dem gemeinsamen IT-Verbund Stormarn AöR zugestimmt werden soll Öffentlicher Teil 11 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse news-1498 Mon, 10 Jun 2024 15:34:00 +0200 Aufruf zur Beteiligung: Ideenkarte Klimaanpassung https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/aufruf-zur-beteiligung-ideenkarte-klimaanpassung-1498 Reinbek, 4. Juni 2024 - Anfang Mai fand im Reinbeker Schloss die Kick-off Veranstaltung zur Klimaanpassung für das Mittelzentrum der Städte Glinde und Reinbek sowie der Gemeinde Wentorf bei Hamburg statt. Dabei nahmen mehr als 50 Gäste teil und verfolgten zunächst Vorträge der mitwirkenden Firmen B.A.U.M., ein Unternehmen, das unter anderem zum Thema Klimaanpassung berät, sowie Greenadapt, die sich ausschließlich mit den Themen Klimaanpassung und Hitze beschäftigen. Beide beraten Gemeinden, Städte und Kreise. Im Anschluss an die Vorträge hatten die Anwesenden die Möglichkeit, sich interaktiv auszutauschen und festzuhalten, welche positiven und negativen Auswirkungen der Klimawandel auf die Felder Raumplanung und Bevölkerungsschutz, Infrastruktur, Land, Wasser und Gesundheit hat. Erste Ergebnisse trugen die Teilnehmenden bereits am Abend in die interaktive Karte ein. Nun sind alle Bürger und Bürgerinnen des Mittelzentrums aufgerufen, innerhalb der nächsten vier Monate im Rahmen der Onlinebeteiligung die Ideenkarte unter www.ideenkarte.de/reinbek-glinde-wentorfhh mit ihren persönlichen Einschätzungen und mit genauem Bezug zu ihrem Wohn-, Arbeits- oder Freizeitumfeld zu den Themenfeldern zu füttern. Das geht ganz bequem online „von der Couch“ aus und zu jeder Zeit. Nach Ablauf der Frist werten die beteiligten Firmen, B.A.U.M. und Greenadapt, die eingegangenen Einschätzungen und Anregungen aus und leiten daraus Maßnahmen ab. In einer weiteren Informationsveranstaltung werden dann öffentlich die Maßnahmenvorschläge präsentiert und beraten. news-1502 Mon, 10 Jun 2024 15:28:14 +0200 Öffentlichkeitsbeteiligungen für den B 106 und B 3 gestartet https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/oeffentlichkeitsbeteiligungen-fuer-den-b-106-und-b-3-gestartet-1502 Bis zum 10. Juli 2024 in die Planung einbringen! Vom 10.06.2024 bis 12.07.2024 besteht die Möglichkeit, Anregungen, Wünsche und Bedenken zu den geänderten oder ergänzten Teilen in die Planung einzubringen. Die Stellungnahme reichen Sie per Mail ein an bauleitplanung(at)reinbek.de oder über BOB-SH Bauleitplanung oder postalisch an Rathaus Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek. Unter Öffentlichkeitsbeteiligungen finden Sie alle Unterlagen. news-1501 Thu, 06 Jun 2024 11:02:12 +0200 Einwohnerversammlung zur Bedarfsplanung und Integration von Geflüchteten in Reinbek https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/einwohnerversammlung-zur-bedarfsplanung-und-integration-von-gefluechteten-in-reinbek-1501 Pädagogische Betreuung in den Unterkünften ist ein wichtiges Signal Reinbek, 06. Juni 2024 – Am 29. Mai 2024 führte die Stadt Reinbek eine Einwohnerversammlung in der Mensa des Schulzentrums am Mühlenredder durch. Dabei diskutierten rund 40 Teilnehmende intensiv über die Bedarfsplanung und Integration von Geflüchteten. Bürgervorsteherin Brigitte Bortz leitete die Versammlung, begleitet von Bürgermeister Björn Warmer, Fachbereichsleiter Umwelt, Klimashutz und Innere Dienste Jürgen Vogt-Zembol, Fachbereichsleiter für Bürgerangelegenheiten Torsten Christ sowie Abteilungsleiter für Planung und Bauordnung Michael Vogt. Zu Beginn präsentierten die Mitarbeitenden der Verwaltung den aktuellen Bedarf an Unterkünften für Geflüchtete. Es wurde festgestellt, dass im Jahr 2024 noch 196 Plätze benötigt werden. Michael Vogt erläuterte die den aktuellen Planungsstand und die derzeit beschlossenen und in Planung befindlichen Standorte Krabbenkamp, Schulstraße, Stettiner 15 und Mehrzweckplatz, während Torsten Christ in seinem Vortrag den Fokus auf die Säulen der Integration – Sprache, Wohnen und Arbeit – legte. Bürgermeister Björn Warmer hob die entscheidende Rolle des aktiven Ehrenamtes hervor, das seit 2014 maßgeblich zum Erfolg der Integrationsarbeit beiträgt. Im Anschluss an die Präsentation fand eine Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern statt, in der die Bürgerinnen und Bürger aus dem Krabbenkamp ihre Sorgen und Ängste äußerten. Bürgervorsteherin Brigitte Bortz, Bürgermeister Björn Warmer und die anwesenden Einwohner nahmen diese Bedenken ernst und griffen die Diskussion konstruktiv auf. Auch der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, alle neuen Standorte intensiv durch städtische Sozialpädagogen betreuen zu lassen, haben die Teilnehmenden positiv aufgenommen. Des Weiteren erläuterte Bürgermeister Björn Warmer die Bauvorgehensweise in der Schulstraße und erklärte, weshalb eine massive Bauweise dort nicht umsetzbar ist. Er skizzierte die Reihenfolge der Fertigstellung: Krabbenkamp (Baugenehmigung liegt vor), gefolgt von Stettiner Straße 15, Schulstraße 24 und schließlich die Anlage auf dem Mehrzweckplatz Schönningstedt. Darüber hinaus sprachen die Verantwortlichen über die Prognose für 2025, in dem die Stadt Reinbek voraussichtlich 150 neue Geflüchtete unterbringen muss. Sie betonten die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik zur Identifizierung geeigneter Standorte für temporäre Unterkünfte. Bürgermeister Björn Warmer stellte klar, dass es nicht das Ziel der Stadt Reinbek ist, immer mehr Grünflächen mit Unterkünften zu bebauen, sondern nachhaltigen Wohnungsbau zu fördern. Torsten Christ und erläuterten zudem, wie Bürgerinnen und Bürger Wohnraum zur Anmietung anbieten können. Mitarbeitende der Stadtverwaltung besuchen die Anwohnenden zu Hause, beraten und bereiten gegebenenfalls Mietverträge vor. Die Stadt Reinbek haftet für Schäden und gibt die Wohnungen wie übernommen zurück.             news-1500 Wed, 05 Jun 2024 11:15:26 +0200 Das Sommerferienprogramm ist da! https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/das-sommerferienprogramm-ist-da-1500 Sommerzeit ist für Kinder und Jugendliche Ferienzeit, und auch in diesem Jahr bietet die Stadt Reinbek wieder ein abwechslungsreiches, kostengünstiges Sommerferienprogramm, bei dem für jede und jeden etwas dabei sein dürfte.   Für sportlich Interessierte geht es zum Badminton in den Sportpark, in den Kletterwald in Aumühle, ins Reinbeker Freizeitbad oder zum Kinderyoga. Die warmen Sommertage lassen sich bestens in der Natur verbringen, etwa bei einer entspannten Kanutour mit Picknick oder beim Outdoor-Camp im Schlosspark. Ihre Kreativität ausleben können Kinder und Jugendliche beim Keramik bemalen und beim DIY Pimp your shirt und Holzgravur Workshop. Auf der Website www.unser-ferienprogramm.de/reinbek können sich Interessierte jederzeit einen Überblick zu den zahlreichen Angeboten verschaffen. Neben den Details zu den einzelnen Veranstaltungen gibt es dort auch die Möglichkeit, sich gleich online für einzelne Termine anzumelden. Möglich werden die vielfältigen Veranstaltungen durch Kooperationen u.a. mit den lokalen Jugendeinrichtungen, der VHS, dem Kreisjugendring sowie mit Reinbeker Jugendorganisationen wie den Pfadfindern, dem Jugendrotkreuz oder der Jugendfeuerwehr. Ansprechpartner für das Programm ist der Jugendbeauftragte Ulli Gerwe, der im Reinbeker Rathaus erreichbar ist unter: ulrich.gerwe(at)reinbek.de, sowie telefonisch: 040/727 50 316.  Hier könnt ihr das Programm als .pdf herunterladen: Sommerferienprogramm 2024 news-1499 Tue, 04 Jun 2024 14:00:33 +0200 Vortrag: „Energiespeicherung – Die Herausforderung bei der Energiewende“ https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/energiespeicherung-die-herausforderung-bei-der-energiewende-1499 Wissenschaftlicher Vortrag der Schleswig-Holsteinischen Universitäts-Gesellschaft von Prof. Dr. Volkmar Helbig am 10.06.2024 in der Stadtbibliothek Reinbek Reinbek, 04.06.2024 – Die Schleswig-Holsteinische Universitäts-Gesellschaft (SHUG) lädt seit 2023 regelmäßig zu wissenschaftlichen Vorträgen zu den unterschiedlichsten Themenbereichen in die Stadtbibliothek Reinbek ein. Am 10. Juni referiert Prof. Dr. Volkmar Helbig zum Thema Energiespeicherung. WAS:                    Vortrag von Prof. Dr. Volkmar Helbig „Energiespeicherung – Die Herausforderung bei der Energiewende“ WANN:                Montag, 10.06.2024 um 19:30 Uhr WO:                      Stadtbibliothek Reinbek, Hamburger Straße 4-8, 21465 Reinbek Die Energiekrise hat dafür gesorgt, dass die Entwicklung von erneuerbaren Energieprojekten enorm Fahrt aufgenommen hat. Um den Klimawandel aufzuhalten, soll die Abhängigkeit von Gas, Kohle und Öl bald der Vergangenheit angehören. Doch es gibt bei der Energiewende große Herausforderungen wie zum Beispiel die Speicherung vom wetterabhängigen Strom aus Sonne oder Wind in effizienteren und kostengünstigeren Batterien oder in solaren Brennstoffen wie Wasserstoff. In seinem Vortrag referiert der Physiker und pensionierte Hochschullehrer Prof. Dr. Volkmar Helbig kurz über die bekannten Techniken sowie über neue Ansätze und es wird deren Tauglichkeit beleuchtet. Prof. Dr. Volkmar Helbig studierte an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Nach seiner Habilitation 1979 wurde er dort außerplanmäßiger Professor am Institut für Experimentelle und Angewandte Physik, Atom- und Plasmaphysik. Zusammen mit Kolleg*innen erarbeitete er die Vorlesung „Physik & Musik“, die an vielen Schulen gehalten wurde, und organisierte zahlreiche populärwissenschaftliche Vorlesungsreihen. Karten zum Preis von 5 Euro für alle Nichtmitglieder der Schleswig-Holsteinischen Universitäts-Gesellschaft gibt es ausschließlich am Veranstaltungstag an der Abendkasse. news-1497 Fri, 31 May 2024 14:42:00 +0200 Ersterfassung der Straßenbäume und Bäume auf öffentlichen Grünflächen https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/ersterfassung-der-strassenbaeume-und-baeume-auf-oeffentlichen-gruenflaechen-1497 Aufbau eines digitalen Baumkatasters Reinbek, 31. Mai 2024 - Im Stadtbereich wird derzeit eine umfassende Ersterfassung der Straßenbäume sowie der Bäume auf öffentlichen Grünflächen durchgeführt. Diese Maßnahme wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachfirma IfB Institut für Baumpflege Hamburg im Auftrag der Stadt Reinbek umgesetzt. Ziel ist es, definierte Baumgrunddaten fachkundig zu erfassen und somit die Grundlage für ein digitales städtisches Baumkataster zu schaffen. Ziele des digitalen Baumkatasters Das digitale Baumkataster wird künftig eine zentrale Rolle bei der regelmäßigen Kontrolle der Vitalität und Verkehrssicherheit der städtischen Bäume spielen. Darüber hinaus dient es als verlässliche Planungsgrundlage sowie Dokumentation für notwendige Pflege-, Untersuchungs- und Sicherungsmaßnahmen. Die Ersterfassung der Bäume sowie die im Anschluss in regelmäßigen Abständen folgenden Baumkontrollen erfordern eine sorgfältige Inaugenscheinnahme vom Boden aus. Hierbei werden Krone, Stamm, Stammfuß und das nähere Umfeld der Bäume rundum betrachtet. In einigen Fällen kann es notwendig sein, dass die Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure auch private Grundstücke betreten müssen, wenn öffentliche Bäume in unmittelbarer Nähe eines Privatgrundstücks oder direkt auf der Grundstücksgrenze stehen. Selbstverständlich werden die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer vorab persönlich informiert. Die Baumsachverständigen sind dazu angehalten, private Grundstücke ausschließlich zur Inaugenscheinnahme der öffentlichen Bäume zu betreten. Dabei werden sie Privateigentum mit größter Rücksichtnahme behandeln und die Privatsphäre der Anwohnenden mit höchstem Respekt achten. Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Projekt zum Schutz und Erhalt unseres städtischen Grüns. Die Ersterfassung der Straßenbäume und Bäume auf öffentlichen Grünflächen ist voraussichtlich bis Mitte 2025 abgeschlossen. news-1493 Fri, 31 May 2024 00:00:00 +0200 Öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfs zum B-Plan 106 https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/oeffentliche-auslegung-des-zweiten-entwurfs-zum-b-plan-106-1493 „Nördliche Lohbrügger Straße“ der Stadt Reinbek Der von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 23.05.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte zweite Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106 „nördliche Lohbrügger Straße“ der Stadt Reinbek für das Gebiet, das wie folgt begrenzt wird: Im Norden:     durch die Hamburger Straße Im Westen:     die westliche Grenze der Bebauung Lohbrügger Straße 2 Im Süden:       die südliche Grenze der Bebauung Hamburger Straße 69 a-f und Lohbrügger Straße 3a+b bis 9 und die Begründung einschließlich der schalltechnische Untersuchung, der faunistischen Potentialabschätzung mit Artenschutzuntersuchung, der überarbeitete landesplanerische Fachbeitrag und der überarbeitete Artenschutzfachbeitrag liegen vom 10.06.2024 bis 12.07.2024 im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der Öffnungszeiten (Mo., Di. 08:00 – 13:00 Uhr und Do., Fr. 8:00 – 12:00 Uhr sowie Do. 14:00 – 18:30 Uhr) öffentlich aus. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter der Adresse www.reinbek.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per E-Mail an bauleitplanung(at)reinbek.de, schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB, die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Reinbek den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.    Reinbek, den 29.05.2024   Stadt Reinbek     Der Bürgermeister   (Siegel) Björn Warmer   news-1494 Fri, 31 May 2024 00:00:00 +0200 Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/oeffentliche-auslegung-des-entwurfs-der-2-aenderung-des-bebauungsplanes-nr-3-1494 „Nördliche Stadtmitte“ der Stadt Reinbek Der von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 23.05.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Nördliche Stadtmitte“ der Stadt Reinbek für das Gebiet, das wie folgt begrenzt wird:    Im Norden:      von der Kirchenallee Im Osten:         von der Schönningstedter Straße Im Südosten:   durch die Flurstücke 9/1 und 8/9 Im Süden:         durch die Flurstücke 3/10 und 486/2 Im Westen:      durch das Flurstück 485/3   und die Begründung einschließlich der Fachgutachten liegen vom 10.06.2024 bis 12.07.2024 im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der Öffnungszeiten (Mo., Di. 08:00 – 13:00 Uhr und Do., Fr. 8:00 – 12:00 Uhr sowie Do. 14:00 – 18:30 Uhr) öffentlich aus.   Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter der Adresse www.reinbek.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.   Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.   Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per E-Mail an bauleitplanung(at)reinbek.de, schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Reinbek den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.   Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.    Reinbek, den 29.05.2024   Stadt Reinbek     Der Bürgermeister   (Siegel) Björn Warmer news-1495 Wed, 29 May 2024 17:12:40 +0200 Gemeinsam gegen Rassismus und Rechtsextremismus und für Demokratie https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/gemeinsam-gegen-rassismus-und-rechtsextremismus-und-fuer-demokratie-1495 Haupt- und Ehrenamtliche aus der Region trafen sich zum Fachtag im Reinbeker Schloss Reinbek, 29. Mai 2024 – Am Dienstag der vergangenen Woche trafen Vertreter*innen von Kommunen, Verwaltungen, Schulen, Kitas, Vereine und Verbände aus der Region zum Fachtag gegen Rassismus und Rechtsextremismus im Reinbeker Schloss. Organisiert wurde die Tagung von der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein gemeinsam mit der Stadt Reinbek. Dabei war auch der Umgang mit der demokratiefeindlichen AfD ein Thema, welche sich in der Vergangenheit für eigene Veranstaltungen ins Schloss eingeklagt hatte, trotz Versuche seitens der lokalen Politik und Verwaltung, dies zu verhindern. So unterstrich Reinbeks Bürgermeister Björn Warmer, dass die Normalisierung der AfD unerwünscht sei. Um die Demokratie zu schützen, sollten sich die Menschen nicht in politische Grabenkämpfe begeben, sondern miteinander arbeiten und aufeinander und die Gesellschaft aufpassen. Auch Grünen-Politiker Dr. Konstantin von Notz wies darauf hin, dass man in einer funktionierenden Demokratie unterschiedliche Menschen und Meinungen aushalten und respektieren muss, auch wenn sie der eigenen Ansicht konträr sind – solange man als gemeinsamen Rahmen den Glauben an die Verfassung und ein demokratisches Deutschland teilt. Außerdem argumentierte von Notz, dass man sich nicht allein auf ein eventuelles AfD-Verbot verlassen solle, sondern appellierte an die Wählerinnen und Wähler, ihre Stimmen für eine freiheitlich-liberale Regierungsform zu nutzen und dem Vormarsch von Rechtsextremismus die Stirn zu bieten, auch bei der anstehenden Europawahl. Bildung war ebenfalls ein wichtiges Thema auf dieser Fachtagung. So sprachen von Notz und Prof. Dr. Vassilis Tsianos von der Fachhochschule Kiel über ein zunehmend mangelndes Geschichts- und Demokratieverständnis bei jungen Menschen. Dabei käme erschwerend hinzu, dass Bildung nach wie vor Ländersache ist. Auch die Auswirkungen von sozialen Medien auf die Debattenkultur sahen die Sprecher:innen kritisch. Trotz all diesen besorgniserregenden Entwicklungen stimmte die rege Beteiligung an dem Fachtag und die geführten Diskussionen zuversichtlich. Regionalleiterin der AWO Interkulturell Hatice Erdem erklärte: „Mit dieser Fachtagung wollen wir ein klares Zeichen für Toleranz und Demokratie setzen. Wir von der AWO lassen nicht zu, dass Menschen in unserem Land ausgegrenzt und diskriminiert werden.“ news-1492 Tue, 28 May 2024 13:35:24 +0200 Einladung zum Wahlabend am 9. Juni https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/einladung-zum-wahlabend-am-9-juni-1492 Am 9. Juni ist Europawahl! Wir laden alle Reinbekerinnen und Reinbeker dazu ein, am Sonntagabend beim Wahlabend in der Kantine des Rathauses gemeinsam die Stimmenauszählung mitzuverfolgen. Ab 19 Uhr geht es los. news-1491 Tue, 28 May 2024 08:41:41 +0200 Wahlbekanntmachung: Europawahlen am 09. Juni 2024 https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/wahlbekanntmachung-europawahlen-am-09-juni-2024-1491 Wahl zum Europäischen Parlament 1. Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Reinbek ist in 16 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 06.05.2024 bis 19.05.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14.30 Uhr in Reinbek BW I – BW IV, Stadtbibliothek, Hamburger Straße 4-8, 21465 Reinbek zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gül-tigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeich-nung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahl-tage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlbe-rechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung be-schränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe-stimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interes-senkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Absatz 4a des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahl-entscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Ort, Datum Reinbek, 27.05.2024 Die Gemeindebehörde Stadt Reinbek Der Bürgermeister gez. Björn Warmer