Heirat anmelden

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

 

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

 

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

 

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

 

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek

Wann und wo kann ich im Standesamtsbezirk Reinbek heiraten?

 

Montags, dienstags und donnerstags finden unsere Eheschließungen im Trauzimmer im Rathaus Reinbek statt. Freitags sind unsere Trauungen im Schloss Reinbek bzw. an einzelnen festgelegten Freitagen im Jahr im Gutshaus Glinde (08.03.2024, 19.04.2024, 08.11.2024, 06.12.2024). Eheschließungen am Mittwoch, Samstag, Sonntag, an Feiertagen und jährlich am Freitag nach Christi Himmelfahrt werden in unserem Standesamtsbezirk nicht durchgeführt.

 

Kann ich in Reinbek heiraten, wenn ich nicht dort wohne?

 

Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir bis auf Weiteres ausnahmslos keine Termine zur Eheschließung an Brautpaare vergeben, die weder mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in unserem Standesamtsbezirk (Reinbek, Glinde, Barsbüttel, Wentorf bei Hamburg) gemeldet sind. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Hinweise zur Anmeldung der Eheschließung:

 

Verlobte, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, füllen bitte folgenden Abfragebogen aus und leiten uns diesen per Mail an standesamt(at)reinbek.de oder auf dem Postwege zu. Wir setzen uns dann mit Ihnen hinsichtlich einer Terminvergabe in Verbindung.  Eheanmeldung mit Auslandsbeteiligung

 

Für deutsche Staatsangehörige gilt, dass wir bis auf weiteres Anmeldungen zur Eheschließung nur in schriftlicher Form entgegennehmen. Bitte nutzen Sie hierfür das folgende Formular:  Schriftliche Anmeldung der Eheschließung

 

Dieses ist auszufüllen, von Beiden zu unterschreiben und mit einer Kopie beider Personalausweise (Vor- und Rückseite) sowie die in Ihrem Fall vorzulegenden Dokumenten (sh. nachfolgendes Infoblatt) an das Standesamt Reinbek zu senden.

 

Bitte beachten Sie, dass wir nur Anträge mit vollständigen Original-Dokumenten als Anlagen bearbeiten können.  Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

 

Hinweise zur Eheschließung:

 

Vorab - gilt für alle Trauorte (Schloss, Rathaus und Gutshaus Glinde)

 

Beim Betreten des Rathauses, Schlosses und Gutshauses besteht keine Maskenpflicht mehr. Kommen Sie aber nicht dorthin, wenn Sie in Quarantäne sind oder wenn Sie typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen, wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust!

 

Die Durchführung eines Sektempfangs nach der Trauung ist vorm Rathaus und vorm Gutshaus Glinde wieder erlaubt. Bei Trauungen im Schloss darf dieser aber nur nach vorheriger Anmeldung beim Schlossgastronomen "Bringezu" durchgeführt werden. Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren ist ausnahmslos untersagt, ebenso ist auch das Streuen von Reis, Konfetti und Blumen nicht gestattet. Viele Paare wählen alternativ gern Seifenblasen. Wenn Sie Luftballons steigen lassen möchten, darf dies nicht ohne vorherige Genehmigung erfolgen. Wenden Sie sich diesbezüglich  hier  an die Deutsche Flugsicherung. Der Einsatz von Drohnen zum Zweck von Foto- oder Filmaufnahmen ist ebenfalls nicht erlaubt.

 

Auf dem öffentlichen Parkplatz am Schloss Reinbek können Sie und Ihre Gäste bis zu 3 Stunden (Parkscheibe gut lesbar ins Auto legen) Ihre Autos abstellen. Auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus Reinbek ist es schwierig freie Plätze zu finden. Kommen Sie deshalb lieber etwas früher damit Sie in der näheren Umgebung vom Rathaus einen Parkplatz finden können. In Glinde befinden sich die Parkplätze genau vor dem Gutshaus.

 

Nachfolgende Regelungen gelten in den entsprechenden Trauzimmern:

 

Schloss Reinbek (Gottorfzimmer)

 

Neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten, dem Brautpaar und evtl. 2 Trauzeugen finden weitere 30 Gäste Platz im Gottorfzimmer des Schlosses.

 

Rathaus Reinbek (Trauzimmer)

 

Neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten, dem Brautpaar und evtl. 2 Trauzeugen finden weitere 8 Gäste Platz im Trauzimmer des Rathauses.

 

Gutshaus Glinde (Kaminzimmer)

 

Neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten, dem Brautpaar und evtl. 2 Trauzeugen finden weitere 30 Gäste Platz im Kaminzimmer des Gutshauses.

Teaser

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

An wen muss ich mich wenden?

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

 

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

Zuständige Stelle


Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

 

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

Voraussetzungen

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

 

Weitere Voraussetzungen:

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
     

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Was sollte ich noch wissen?

Seit dem 1. November 2023 ist der automatisierte Datenabruf bei den Standesämtern aus elektronischen Registern möglich. Die Standesämter sollen in diesen Fällen auf die Vorlage von Nachweisen verzichten und die Nachweise im Wege des Datenabrufs besorgen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

14.10.2021

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek

Wann kann ich die Ehe frühestens anmelden?

 

Die früheste Eheanmeldung ist genau 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin möglich.

 

Ab wann kann ich einen Termin für die Eheschließung reservieren lassen?

 

Einen Termin zur Eheschließung können wir Ihnen bereits 14 Tage vor den 6 Monaten reservieren.

 

Hier ein theoretisches Beispiel:

 

Sie planen Ihre Eheschließung am21. September. In diesem Fall ist die Eheanmeldung ab dem 21. März möglich. Der Termin könnte dann bereits 14 Tage vorher, nämlich ab dem 07. März reserviert werden.

 

Um eine Terminreservierung zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

 

Senden Sie uns am Terminreservierungstag eine E-Mail an das E-Mail-Postfach des Standesamtes standesamt@reinbek.de

 

Fügen Sie sämtliche erforderliche Unterlagen für die Eheanmeldung bei. Die in Ihrem Fall vorzulegenden Unterlagen können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:  Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

 

Weitere beizufügende Unterlagen:

 

Die Terminreservierung wird von uns nur dann vorgenommen, wenn Ihre E-Mail am entsprechenden Tag für die Terminreservierung frühestens ab 0:00 Uhr in unserem E-Mail-Postfach eingeht und alle Unterlagen vollständig als Anlagen beigefügt sind. Teilen Sie uns dann bitte auch Ihre Wunschuhrzeit (9:40 Uhr, 10:20 Uhr, 11:00 Uhr, 11:40 Uhr, 12:20 Uhr oder 13:00 Uhr) und Ihre Rückrufnummer mit.

 

Falls wir Sie bei der Terminreservierung berücksichtigen können, erfolgt die Reservierung bis zur offiziellen Eheanmeldung 2 Wochen später. Die Originalunterlagen mit den von Ihnen Beiden auszufüllenden schriftlichen Antrag zur Eheschließung reichen Sie uns bitte innerhalb der nächsten 14 Tage auf dem Postweg oder durch Einwurf in unseren Hausbriefkasten ein ansonsten muss der vorab reservierte Hochzeitstermin leider gestrichen werden.

 

Selbstverständlich muss die Eheanmeldung nicht zwingend 6 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen. Jedoch haben Sie insbesondere für eine geplante Eheschließung im Sommer die besten Chancen auf einen Wunschtermin, wenn Sie sich an die Fristen halten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
  • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
    • aktuelle Geburtsurkunde
  • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
  • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
    • die Eheurkunde oder
    • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    • die Sterbeurkunde des früheren Partners
  • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
  • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
    • Geburtsurkunden der Kinder
  • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • Fremdsprachige Urkunden

 

Hinweise:

 

Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

 

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

  • weitere Unterlagen:
    • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek

Die vorzulegenden Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig und variieren je nach den vorliegenden individuellen Gegebenheiten.

 

Für Eheanmeldungen mit ausschließlich deutscher Beteiligung können Sie die vorzulegenden Unterlagen auf dem nachfolgenden Formular ersehen: Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

 

Für Eheanmeldungen mit ausländischer Beteiligung können die vorzulegenden Unterlagen nicht pauschal aufgeführt werden, sondern müssen - zugeschnitten auf die speziellen Formerfordernisse des jeweiligen Heimatrechts - individuell in Form einer schriftlichen Auskunft des Standesamts Reinbek für Sie zusammengestellt werden. Hierzu benötigen wir zunächst konkrete Angaben von Ihnen, die in dem nachfolgenden Formular von Ihnen bereits ausfüllen können: Auskunftserteilung bei Eheanmeldung mit Auslandsbeteiligung

 

Das von Ihnen ausgefüllte Formular können Sie uns persönlich vorlegen oder per Mail als Dateianhang an: standesamt(at)reinbek.de zuleiten. Nach Eingang Ihrer Angaben stellen wir die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen in Form einer schriftlichen Auskunft zusammen. Da wir ggfs. mit weiteren Behörden wie dem Oberlandesgericht Schleswig oder deutschen Konsulaten im Ausland Rücksprache halten müssen, sollten Sie bis zum Vorliegen dieser Auskunft mindestens zwei Wochen einplanen. Die Auskunft lassen wir Ihnen per E-Mail zukommen. Falls sich hierbei noch Fragen ergeben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir mit Ihnen einen Besprechungstermin vereinbaren können.

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek

Auskunftserteilung bei Eheanmeldung mit Auslandsbeteiligung

 

Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

 

Schriftliche Anmeldung der Eheschließung

 

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

 

Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek

    Zu den bereits genannten Kosten kommen folgende weitere Gebühren auf Sie zu:

    • für eine Eheschließung im Schloss Reinbek: 450,00 Euro / im Gutshaus Glinde: 300,00 Euro
    • für Ihre Eheurkunden: 30,00 Euro
    • zzgl. optionaler Kosten für eine Namenserklärung: 30,00 Euro

     

    Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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