3G-Regelung für Besuch des Reinbeker Rathauses aufgehoben

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Ab sofort entfällt die 3G-Nachweispflicht für den Besuch des Reinbeker Rathauses.

3G-Regel entfällt ab sofort, weitere Regelungen bleiben aus Gründen des Gesundheitsschutzes in Kraft

Mit der Aufhebung der bisherigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen über eine umfassende 3G-Nachweispflicht entfällt diese ab sofort auch für den Besuch des Reinbeker Rathauses.Ab sofort ist somit zum Betreten des Rathauses kein Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus mehr nötig. Ungeimpfte müssen kein negatives Schnelltestergebnis mehr vorlegen.

Bestehende Schutzmaßnahmen
Zum Schutz der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger bleiben einige Regelungen jedoch weiterhin bestehen. So kann das Rathaus auch weiterhin nur über den Haupteingang betreten und verlassen werden. Ein Einbahnstraßensystem trennt hier die Besucherströme.

Zugang für Besucherinnen und Besucher
Besucherinnen und Besucher benötigen für ihren Besuch auch zukünftig einen Termin im Rathaus. Termine können über das online bereitstehende Terminvergabesystem, per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden. Termine gelten weiterhin für Einzelpersonen. Bürgerinnen und Bürger, die aus gesundheitlichen Gründen auf eine Begleitperson angewiesen sind, können sich von einer solchen begleiten lassen. Personen mit Erkältungssymptomen dürfen das Rathaus nicht betreten.

Maskenpflicht
Im Rathaus bleibt zudem die Maskenpflicht bestehen. Das Betreten des Rathauses ist nur bei Tragen einer zugelassenen medizinischen oder vergleichbaren Mund-Nase-Bedeckung oder einer Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 gestattet. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies unter Vorlage eines ärztlichen oder psychotherapeutischen Attestes glaubhaft machen können sowie Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher und Kommunikationshelfer, die für Personen mit Hörbehinderung tätig sind und ein das ganze Gesicht abdeckendes Visier verwenden.

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