Abschaffung von Kinderreisepässen ab dem 01.01.2024

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Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01. Januar 2024 beschlossen.

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01. Januar 2024 beschlossen. Damit können ab dem 01. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr bei den deutschen Pass- und Ausweisbehörden beantragt werden.

Eltern können für ihre Kinder daher ausschließlich einen elektronischen Reisepass beantragen, der ab Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren hat. Das bringt den Vorteil mit sich, dass bei Reisen ins Ausland keine Einschränkungen zu erwarten sind, wie sie der 12 Monate gültige Kinderreisepasse je nach Zielland mit sich gebracht hat. Daneben besteht für Eltern die Möglichkeit, anstatt eines elektronischen Reisepasses einen Personalausweis für ihre Kinder zu beantragen.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt bis zum Ablaufdatum bestehen (es sei denn, das Kind ist nicht mehr anhand des Fotos zu identifizieren).

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