Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung 1. Satzung zur Änderung der S A T Z U N G der Stadt Reinbek über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätte Schönningstedt
1. Satzung zur Änderung der
S A T Z U N G
der Stadt Reinbek über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätte Schönningstedt
(Gebührensatzung Kindertagesstätte Schönningstedt)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und des § 18 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. für Schleswig-Holstein Nr. 3, S. 49 ff.) und des § 65 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz vom 02.06.1992 (GVOBl. für Schleswig-Holstein Nr. 12, S. 243 ff.) in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Die Satzung der Stadt Reinbek über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätte Schönningstedt (Gebührensatzung Kindertagesstätte Schönningstedt) vom 21.06.2021 wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt gefasst und ersetzt die bisherige Fassung:
Die Benutzungsgebühr (Elternbeitrag) für den Besuch der Kindertagesstätte beträgt pro wöchentlicher Betreuungsstunde für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben, 5,80 € und 5,66 € für ältere Kinder. Für Eingewöhnungszeiten mit geringerem zeitlichen Betreuungsumfang sind die Gebühren für den regulären Betreuungsumfang maßgeblich. Es ergeben sich folgende monatliche Benutzungsgebühren:
a) Für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben
- ganztags (8 Stunden) 232,00 €
b) Für ältere Kinder
- ganztags (8 Stunden) 226,40 €
Artikel II
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft.
Reinbek, 16.12.2021
STADT REINBEK
Björn Warmer, Bürgermeister