Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek

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10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Reinbek (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 17. Dezember 2001

Aufgrund der §§ 4 Abs. 2 und 17Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 u. 2, 6 Abs. 1-7, 8 Abs. 1-3, 5-9, 9 Abs. 1-5 und 9 a Abs. 1-2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar 2005 (GVOBL. Schl.-H. S. 27), des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.1998 (GVOBl. Schl. -H. S. 345), der §§ 1 und 2 Abs. 1-3 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) vom 13.11.1990 (GVOBl. Schl.- H. S. 545, ber. 1991 S. 257) und des § 24 Abs. 1-2 der Satzung der Stadt Reinbek über die Abwasserbeseitigung (Allgemeine Abwasserbeseitigung -AAS-) vom 17.12.2001 in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2020 folgende Satzung erlassen:

Artikel I

§ 22 Absatz 1 (Veranlagung und Fälligkeit) erhält folgenden Wortlaut:

(1) Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraums festzusetzende Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung sind zwei Vorauszahlungen am 15.08. und 15.11. des laufenden Jahres zu leisten. Die Höhe der Vorauszahlung wird durch schriftlichen Bescheid nach den Berechnungsdaten des Vorjahres festgesetzt. Der Stadt Reinbek hat mit Vertrag über die technische Abwicklung der Gebührenerhebung das e-werk Sachsenwald GmbH mit der Berechnung und Einziehung der Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung einschließlich des Mahnwesens beauftragt.

Artikel II

Diese Satzung tritt rückwirkend um 01. Januar 2020 in Kraft.

Reinbek, den 09.12.2020

 

W A R M E R
Bürgermeister

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

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