Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek - 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Reinbek (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 17. Dezember 2001
![Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Reinbek](/fileadmin/_processed_/8/a/csm_2020-06-09_Bekanntmachung_Abwasser_Hompage_402aed3f62.png)
Aufgrund der §§ 4 Abs. 2 und 17Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 u. 2, 6 Abs. 1-7, 8 Abs. 1-3, 5-9, 9 Abs. 1-5 und 9 a Abs. 1-2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar 2005 (GVOBL. Schl.-H. S. 27), des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.1998 (GVOBl. Schl. -H. S. 345), der §§ 1 und 2 Abs. 1-3 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) vom 13.11.1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 545, ber. 1991 S. 257) und des § 24 Abs. 1-2 der Satzung der Stadt Reinbek über die Abwasserbeseitigung (Allgemeine Abwasserbeseitigung -AAS-) vom 17.12.2001 in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 28. Mai 2020 folgende Satzung erlassen:
Artikel I
§ 17 (Gebührensatz) erhält folgenden Wortlaut:
Die Abwassergebühr beträgt
- bei der Schmutzwassergebühr 2,08 Euro/m³ Schmutzwasser,
- bei der Niederschlagswassergebühr 0,36 Euro/m² bebauter und befestigter Grundstücksfläche
für den Zeitraum 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020.
Artikel II
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2020 in Kraft.
Reinbek, den 9. Juni 2020
Björn Warmer
Bürgermeister
Die vorstehende Satzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentliche bekanntgegeben.
Reinbek, den 09.06.2020 |
| Stadt Reinbek |
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| Der Bürgermeister |
| (Siegel) |
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| Björn Warmer |
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