Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek - Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Nördliche Stadtmitte“ Bereich südliche Kirchenallee der Stadt Reinbek
![Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Nördliche Stadtmitte“ der Stadt Reinbek](/fileadmin/_processed_/4/0/csm_Stadt-Reinbek-GR-Amtliche-Bekanntmachung-Geltungsbereich_2._AEnd._Bebauungsplan_Nr._3_Noerdl._Stadtmitte_380e52e8f2.jpg)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek hat in ihrer Sitzung am 22.05.2020 beschlossen, für das Gemeindegebiet die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Nördliche Stadtmitte“ der Stadt Reinbek für das Gebiet, das wie folgt begrenzt ist:
im Norden: durch die Straße „Kirchenallee“
im Osten: durch die Straße „Schönningstedter Straße“
im Süden: die nördliche Grundstücksgrenze der Bebauung Schönningstedter Straße
Nr. 5 (Flurstück 9/1, Flur 5, Gemarkung Reinbek)
im Westen: die östliche Grenze der Bebauung Kirchenallee 3 (Flurstück 485/3, Flur 5, Gemarkung Reinbek
aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Reinbek, den 15.07.2021
Stadt Reinbek
Der Bürgermeister
Warmer
Die vollständige amtliche Bekanntmachung können Sie untenstehend als PDF einsehen.