Bekanntmachung der Enteignungskommissarin des Landes

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Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport in Schleswig-Holstein

- Die Enteignungskommissarin -

vom 03.07.2024

Aktenzeichen IV 328-144.4-7.1-62-03/24

Offenlegung eines Planes

Der am 03.07.2024 vorläufig festgestellte Plan für das zum Betrieb der 380-kv- Freileitung Krümmel-Hamburg Ost dauernd zu beschränkende, in der Gemeinde Reinbek gelegene Grundeigentum, Flurstücke 3/3 und 306, Flur 7, Gemarkung Reinbek, Grundbuch von Reinbek, Blatt 6749 liegt mit folgenden Anlagen,

  1. Übersichtsplan mit Leitungsführung
  2. Verzeichnis des im Wege der Enteignung zu beschränkenden Grundeigentums
  3. Umfang der geforderten Beschränkung

in der Zeit vom 17.07.2024 ab Beginn der Geschäftszeit bis zum Schluss der Geschäftszeit am 30.07.2024 im Rathaus, 21465 Reinbek, Hamburger Straße 5-7; zu jedermanns Einsicht aus. Während dieser Zeit kann jeder Beteiligte im Umfang seines Interesses Einwendungen gegen den Plan erheben. Auch der Bürgermeister der Gemeinde Reinbek hat das Recht, Einwendungen zu erheben, die sich auf die Richtung des Unternehmens oder auf Anlagen an Wegen, Überfahrten, Triften, Einfriedungen, Bewässerungs- und Vorflutanlagen beziehen.

Etwaige Einwendungen sind bei der Gemeinde Reinbek schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären.

 

Anne Panning

Enteignungskommissarin

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