Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

Die vollständige amtliche Bekanntmachung können Sie untenstehend als PDF einsehen.

Die Einsicht in das Wählerverzeichnis ist nur in der genannten Zeit (06. bis 10. September 2021) und nur zu den genannten Zeiten im Wahlbüro möglich.

Eine Terminbuchung ist dafür nicht erforderlich. Auskünfte gibt Frau Kröger unter 040 727 50 252.

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