Hecken trimmen für die Verkehrssicherheit

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Das wechselhafte Wetter aus Sonne und Regen lässt alles Grün sprießen. Deshalb weißt die Stadt Reinbek erneut auf die Reinigungspflicht aller Grundstückseigentümer hin. Hecken müssen geschnitten werden. Gehwege müssen vom Bewuchs und Verunreinigungen gereinigt werden.  Hinsichtlich des Rückschnitts von Hecken, überhängenden Ästen und Sträuchern ist darauf zu achten, dass über Fahrbahnen ein Lichtraumprofil (von Bewuchs freizuhaltender Bereich) von 4,50 m Höhe und über Gehwegen ein Lichtraumprofil von 2,50 m Höhe eingehalten werden muss. Auch dürfen Hecken und Bewuchs von Privatgrundstücken nicht seitlich in den öffentlichen Geh- oder Radweg hineinwachsen. Diese müssen bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Für die Verkehrssicherheit ist es unumgänglich, dass alle Verkehrszeichen, Straßennamensschilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke frei von Bewuchs sind. Auch die Gehwege sind von Bewuchs freizuhalten. Streumittel als Überreste aus dem Winter und auch Laubreste müssen beseitigt werden. Bitte bedenken Sie auch, dass Überhang und Bewuchs die Benutzung von Geh- und Radwegen einschränken oder gar verhindern kann, was beispielsweise auch die Schulwege der Kinder gefährlicher machen würde.

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