Hinweise für ein schönes und sicheres Osterfeuer

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Die traditionellen Osterfeuer benötigen keine Genehmigung, einige Regeln müssen aber beachtet werden. Foto: pixabay.com/Csar-Fotografie

Bald ist Ostern und vielerorts werden dann wieder Osterfeuer entzündet. Die gelten als Brauchtumsfeuer und benötigen daher keine Genehmigung und sind auch anzeigefrei durchführbar.

Damit das diesjährige Osterfest für Menschen und Tiere sicher und schön wird, müssen jedoch einige Regeln beachtet werden:

So darf nur naturbelassenes, trockenes Holz verbrannt werden. Die Hölzer dürfen weder mit Holzschutzmitteln behandelt, noch beschichtet oder lackiert sein.

Osterfeuer sind keine Abfallentsorgung. Sämtliche Gartenabfälle wie beispielsweise Äste, Laub oder Rasenschnitt dürfen nicht verbrannt werden. Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof der AWSH, über die Biotonne oder auf dem eigenen Kompost verwertet werden.

Aus Brandschutzgründen, aber auch um den Straßenverkehr nicht zu gefährden und Nachbarn oder andere nicht mit Rauch zu belästigen, muss ein genügend großer Abstand zu Gebäuden, Verkehrswegen, Wald- und Heckenbereichen unbedingt eingehalten werden. Kommt starker Wind auf, müssen Feuer sofort gelöscht werden. Das Osterfeuer sollte zudem beaufsichtigt werden, bis es völlig erloschen ist.

Viele Tiere, etwa Igel, Vögel oder Reptilien, suchen in Holz- und Reisighaufen Unterschlupf. Daher sollte das Holz erst kurz vor dem Verbrennen zusammengetragen und aufgeschichtet werden. Liegt der Haufen bereits länger, rettet ein Umsetzen so manches Tierleben vor einem qualvollen Tod.

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