Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinbek

  • Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek hat in ihrer Sitzung am 11.05.2023 den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinbek für das Gebiet westlich der Bebauung entlang der Schönningstedter Straße (L222), östlich der Bebauung der Hermann-Löns-Straße, nördlich und südlich der Schützenstraße und nördlich der Kampstraße in der Stadt Reinbek beschlossen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Ziel der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinbek ist die Anpassung der derzeit gültigen Darstellung an die heute vorhandene Nutzungsstruktur.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Prahlsdorf im nordöstlichen Bereich des Ortsteiles Reinbek gelegen. Der ca. 4,0 ha große Plangeltungsbereich wird begrenzt durch:

  • die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Schönningstedter Straße (L222),
  • die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Hermann-Löns-Straße im Westen,
  • die Kampstraße im Süden,
  • die    Wohnsiedlung    an    der    Fontanestraße    nördlich    der    Bebauung entlang                        der Schützenstraße sowie die Schützenstraße im Norden.

Die genaue Abgrenzung des Plangeltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Der Entwurf 45. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung, des Umweltberichtes als gesonderter Teil der Begründung sowie die nachfolgend aufgeführten umweltrelevanten Informationen und Gutachten liegen

vom 23.05.2023 bis zum 26.06.2023

während der Öffnungszeiten:

Mo, Di, Fr:   8.30 Uhr  -  12.00 Uhr

Do:                  8.30 Uhr  -  12.00 Uhr und 15.00 Uhr  -  18.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.reinbek.de (Stadt Reinbek > Reinbek - unsere Stadt > Bauen und Wohnen > Öffentlichkeitsbeteiligung) eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauleitplanung(at)reinbek.de gesendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung im Planaufstellungsverfahren unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

  1. Begründung mit Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung
  2. Biotop- und Nutzungstypenkartierung
  3. Umweltbezogene Stellungnahmen gemäß nachfolgender Auflistung

Der Umweltbericht enthält die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen, welche die Planung auf die folgenden Schutzgüter haben kann: Mensch, Tiere, Pflanzen, Artenvielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter, Landschaft, Ortsbild, Schutzgebiete.

Weiterhin enthält der Umweltbericht Informationen zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern, zu Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und/oder Nichtdurchführung der Planung, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen, zu Planungsalternativen und zu Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen sowie die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.

Folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen ebenfalls mit aus:

    1. Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck vom 19.01.2023
    2. Landrat des Kreises Stormarn, FD Planung und Verkehr vom 16.12.2022
    3. BUND e.V., Landesverband Schleswig-Holstein vom 09.12.2022
    4. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Technischer Umweltschutz vom 15.12.2022
    5. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Untere Forstbehörde vom 21.11.2022
    6. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein vom 16.11.2022
    7. Wasser- und Bodenverband Glinder Au - Wandse vom 23.11.2022

Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter mit den jeweils inhaltlich zugeordneten Unterlagen

 

Schutzgüter

gemäß § 1 Abs. 6

Nr. 7 BauGB

 

Aussagen zu den Auswirkungen der Planung

 

Unterlagen Informationen/ Stellungnahmen

Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung

 
  • zur Erholungsfunktion des Plangebietes,
  • zur Lärmsituation in Folge der Planung (auswirkend),
  • zur Lärmsituation des Straßenverkehrs (einwirkend).
 

(1) und (3)

sowie (a), (b) und (d)

Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt

 
  • zu Flächennutzungen und Biotopstrukturen,
  • zum Ausschluss von gesetzlich geschützten Biotopen,
  • zu den Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume von Tieren,
  • zu den Auswirkungen der Planung auf Wald, Gehölzstreifen und Gebüsche, Bäume, Grünflächen und Staudenfluren,
 

(1), (2) und (3)

sowie (b), (c) und (e)

 

- zu den Auswirkungen der Planungen auf umgebende Schutzgebiete (Landschafts- und Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete und Natura 2000- Gebiete).

 

Boden / Fläche

 
  • zu den bestehenden Versiegelungen innerhalb des Plangebietes,
  • zu Standort- und Planungsalternativen,
 

(1), (2) und (3)

sowie (b)

Wasser

 
  • zur Betroffenheit von Oberflächengewässern und des Grundwassers,
  • die Lage außerhalb von sturmflutgefährdeten Bereichen.
 

(1) und (3)

sowie (b), (c) und (g)

Klima / Luft

- zum Klima, Kaltluftentstehung, Kaltlufttransport und Luftregeneration.

(1) und (3) sowie (b)

Landschaft / Ortsbild

 
  • über das Landschaftsbild,
  • über die Lage des Plangebietes im Landschaftsraum.
 

(1), (2) und (3)

sowie (b) und (c)

Kultur- / sonstige Sachgüter / kulturelles Erbe

 
  • die fehlende Betroffenheit von Kultur- oder sonstigen Sachgütern,
  • über das Vorhandensein des angrenzendes archäologisches Interessensgebiet.
 

(1) und (3) sowie (g)

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

- zu möglichen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

(1) und (3) sowie (b) und (c)

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Der Geltungsbereich der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinbek ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen:

Geltungsbereich der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 108

 

Reinbek, 12.05.2023                                    (Siegel) Warmer Bürgermeister

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