Öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfs zum B-Plan 106

  • Amtliche Bekanntmachungen
Kartografie des Bebauungsplanes Nr. 106
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 106 "nördliche Lohbrügger Straße"

„Nördliche Lohbrügger Straße“ der Stadt Reinbek

Der von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 23.05.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte zweite Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106 „nördliche Lohbrügger Straße“ der Stadt Reinbek für das Gebiet, das wie folgt begrenzt wird:

Im Norden:     durch die Hamburger Straße
Im Westen:     die westliche Grenze der Bebauung Lohbrügger Straße 2
Im Süden:       die südliche Grenze der Bebauung Hamburger Straße 69 a-f und Lohbrügger Straße 3a+b bis 9

und die Begründung einschließlich der schalltechnische Untersuchung, der faunistischen Potentialabschätzung mit Artenschutzuntersuchung, der überarbeitete landesplanerische Fachbeitrag und der überarbeitete Artenschutzfachbeitrag liegen vom 10.06.2024 bis 12.07.2024 im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der Öffnungszeiten (Mo., Di. 08:00 – 13:00 Uhr und Do., Fr. 8:00 – 12:00 Uhr sowie Do. 14:00 – 18:30 Uhr) öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter der Adresse www.reinbek.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per E-Mail an bauleitplanung(at)reinbek.de, schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB, die Stellungnahmennur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Reinbek den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt. 

 

Reinbek, den 29.05.2024

 

Stadt Reinbek

 

 

Der Bürgermeister

 

(Siegel)

Björn Warmer

 

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