Richtlinie der Stadt Reinbek für die Sportlerehrung

  • Amtliche Bekanntmachungen

Am Ende der Seite finden Sie die amtliche Bekanntmachung sowie die Richtlinie in zwei PDF Dokumenten zum Download.

§ 1 Ziel


Ziel dieser Richtlinie ist es, die Betätigung und Leistung von Einzelnen und Gruppen (Mannschaftssport) in örtlichen Vereinen, Reinbeker Schulen und sonstigen Sportorganisationen aus Reinbek zu fördern. Hierzu zählen auch gemeinnützige Sportvereine und Sportorganisationen außerhalb Reinbeks, soweit diese für eine Vielzahl von Reinbeker Kindern und Jugendlichen, die im Reinbeker Stadtteil Krabbenkamp mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, Kinder- und Jugendarbeit durchführen.
Im Rahmen einer Sportlerehrung der Stadt Reinbek sollen sportliche Leistungen und vorbildliches ehrenamtliches Engagement für den Sport honoriert werden und somit ein Anreiz für den Sport in der Stadt Reinbek geschaffen werden.


§ 2 Personenkreis


Die Stadt Reinbek zeichnet Sportlerinnen und Sportler aus, die in Sportvereinen oder Schulen wie in § 1 beschrieben aktiv sind und

  •  besondere Leistungen im Rahmen des Breiten- oder Leistungssports oder
  •  besonders herausragende Leistungen für das ehrenamtliche sportliche Engagement

erbracht haben. Zu ehrende Personen müssen ihren Wohnsitz nicht zwingend in Reinbek haben.


§ 3 Vorschlagsrecht


Alle Sportvereine bzw. -organisationen und Schulen, die gem. § 1 unter diese Richtlinie fallen, haben ein Vorschlagsrecht zur Benennung von zu ehrenden Sportlerinnen und Sportlern. Sportvereine und -organisationen können pro 1.000 Mitglieder maximal drei Personen bzw. Teams benennen. Für die Schulen besteht jeweils ein Vorschlagsrecht für drei Personen bzw. Teams. Die Sportlerinnen und Sportler dürfen nur für jeweils eine der beiden Kategorien laut § 2 benannt werden. Die Auswahl der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler ist zu begründen und die erbrachte sportliche Leistung ausführlich darzustellen. Über die endgültige Auswahl der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler entscheidet die Stadt Reinbek.


§ 4 Ablauf


Die Auszeichnung der Sportlerinnen und Sportler erfolgt jährlich durch die Überreichung von Ehrenurkunden der Stadt Reinbek im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung. Diese soll möglichst im ersten Quartal des folgenden Jahres stattfinden. Für die Ehrung werden jeweils die sportlichen Leistungen des abgelaufenen Kalenderjahres gewürdigt.

Bei Mannschaftserfolgen wird allen zur Mannschaft gehörenden Sportlerinnen und Sportlern sowie deren Trainerinnen, Trainern, Betreuerinnen und Betreuern eine Ehrenurkunde verliehen.

Anträge für die Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sind durch die Sportvereine und -organisationen sowie die Schulen spätestens bis Ende Dezember bei der Stadt einzureichen. Einzelne Ehrungsvorschläge für sportliche Erfolge, die am Ende des Jahres erzielt wurden, können bis spätestens 15. Januar des folgenden Jahres nachgereicht werden. Später gestellte Anträge werden erst bei der nächsten Sportlerehrung berücksichtigt.


§ 5 Verarbeitung personenbezogener Daten


Zur Umsetzung dieser Richtlinie ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Dies geschieht auf der Grundlage dieser Richtlinie gemäß Art. 6 Abs. 1 e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 - in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) vom 02.05.2018, gültig ab 25.05.2018.

Für die Durchführung der Sportlerehrung nach dieser Richtlinie werden folgende personenbezogene Daten erhoben / verarbeitet:
Name, Geburtsdatum, Adresse und sportliche Erfolge der Sportlerinnen und Sportler sowie deren Trainerinnen, Trainern, Betreuerinnen und Betreuern im Sinne der §§ 2, 3 und 4 dieser Richtlinie.

Es erfolgt eine Weitergabe der personenbezogenen Daten innerhalb der Stadtverwaltung von der für die Organisation der Sportlerehrung verantwortliche Stelle an die für Medien zuständige Stelle.

Dabei werden folgende Daten übermittelt, die auch im Rahmen der in § 4 genannten öffentlichen Veranstaltung genannt werden bzw. an den Presseverteiler zur Berichterstattung in den Medien weitergegeben werden:
Namen der zu ehrenden Personen, deren sportliche Erfolge sowie deren Geburtsjahrgang


§ 6 Inkrafttreten


Diese Richtlinie tritt zum 01.12.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 22.06.2015 außer Kraft.


Reinbek, 15.11.2023
STADT REINBEK


Björn Warmer
Bürgermeister


Reinbek, den 15.11.2023
Stadt Reinbek


Der Bürgermeister
(Siegel)
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Björn Warmer

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