Richtlinien zur Durchführung des Reinbeker Weihnachtsmarktes

  • Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der Satzung für den Reinbeker Weihnachtsmarkt und §§ 68 und 70 der Gewerbeordnung (GewO) werden nachfolgende Richtlinien erlassen:

1. Festsetzung der Standmieten Bereich und/oder Größe Ausstellerart und/oder Angebot Preis/qm bzw.Arkade Innenstände

Bereich und/oder Größe

Ausstellerart und/oder Angebot

Preis/qm

bzw.Arkade

Innenstände

Standfläche von 0 bis 5 qm

Alle Aussteller ohne Verzehr

40 €

Standfläche größer als 5 qm

Alle Aussteller ohne Verzehr

36 €

 

Außenstände

Arkadengang, je Arkade

Alle Aussteller mit Kunsthandwerk

165 €

Arkadengang, je Arkade

Alle Aussteller mit Industrieware

275 €

 

Schlosshof/Günther-Kock-

Allee

Hobbyisten/Vereine/Verbände

 

 

Kunsthandwerk

45 €

 

Verzehr ohne Alkohol/Wurst

65 €

 

Verzehr mit Alkohol/Wurst

85 €

 

Gewerbetreibende

 

 

Kunsthandwerk

55 €

 

Industrieware

65 €

 

Verzehr ohne Alkohol/Wurst

85 €

 

Verzehr mit Alkohol und Wurst

105 €

  1. Festsetzung der Energiepauschale

Für Verzehrstände im Schlossinnenhof und in der Günther-Kock-Allee wird zusätzlich zur Standmiete eine Energiepauschale je Stand und je Anschluss wie folgt erhoben:

230 V Wechselstromanschluss: 50 €

16 Ampere Drehstromanschluss: 150 €

32 Ampere Drehstromanschluss: 300 €

 

  1. Zusammensetzung der Standflächen

Das Warensortiment des Marktes soll ausgewogen und für die Jahreszeit typische Waren und Leistungen enthalten und sich durch Vielfältigkeit und Individualität auszeichnen.

Hierzu wird das Gesamtangebot in folgende Kategorien und Anteile gegliedert:

Innenbereich

Anteil %

max. Anzahl Stände

1. Kunsthandwerk und Geschenkartikel

78

 

2. Sonstige Verkaufsstände

4

 

3. Gemeinnützige Organisationen

 

 

3.1 Information und Verkauf

10

 

3.2 Cafe

8

1

Außenbereich

 

 

1.Verzehrstände Imbiss

 

 

1.1 Imbiss und Getränke

48

 

1.2 Süß- und Backwaren

12

 

2. Kunsthandwerk und Geschenkartikel

20

 

3. Sonstige Verkaufsstände

17

 

4. Kinderfahrgeschäft

3

1

  1. Bewerbungs- und Standvergabeverfahren
    1. Die Bewerbung um einen Standplatz erfolgt ausschließlich auf dem vorgesehenen Anmeldeformular der Stadt Reinbek, welches unter www.schloss-reinbek.de oder auf Anforderung bei der Schlossverwaltung erhältlich ist.

Für die Vergabe der Stände wird eine Bewerbungsfrist festgesetzt. Die Standvergabe erfolgt

 

innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist.

 

    1. Sollten in einer der unter 3. genannten Kategorien mehr Bewerbungen vorliegen als Standfläche und/ oder Standplätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze von der Marktaufsicht nach Auswahlkriterien in folgender Reihenfolge vergeben:
  1. Zuverlässigkeit (bekannt/bewährt)
  2. Besondere Attraktivität des Standes aufgrund des Waren-/Leistungssortiments
  3. Regionale Anbieter
  4. Losverfahren

 

    1. Sollten in einer Kategorie zu wenig Bewerbungen vorliegen, werden diese Standflächen auf die übrigen Kategorien aufgeteilt.

 

4.4. Sollte im Einzelfall eine Standvergabe nicht zustande kommen oder storniert werden, so rückt vorrangig ein Ersatz aus der entsprechenden Kategorie nach. In diesem Fall kann auch eine Bewerbung berücksichtigt werden, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangen ist.

4.5 In allen Kategorien werden 10% Neubewerbungen berücksichtigt, sofern eine entsprechende Anzahl an Bewerbungen vorliegt.

 

  1. Verwendung von Ein- und/oder Mehrweggeschirr
    1. Die Verwendung von Einweggeschirr und –Besteck ist nicht erlaubt.

Hierzu gehören insbesondere: Einweg-Besteck aus Kunststoff (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen),

Einweg-Plastikteller, Trinkhalme aus Plastik, Behälter aus expandiertem Polystyrol

    1. Für den Verzehr von Speisen und Getränken ist daher Mehrweggeschirr und –Besteck vom Anbieter vorzuhalten; die Erhebung von Pfand ist gestattet.

Kleine Betriebe können alternativ mitgebrachte Gefäße akzeptieren.

Grundsätzlich gilt: Wer Mehrweg anbietet, muss keine mitgebrachten Gefäße akzeptieren. In jedem Fall sind gut lesbare Hinweise am Stand verpflichtend.

    1. Ausnahme für Kleinere Betriebe:

Diese können auf ein Mehrwegssytem verzichten, müssen aber mitgebrachte Gefäße akzeptieren. Für die Einhaltung der Hygiene gilt: Vorhaltung eines Tabletts auf der Theke

für mitgebrachte Gefäße. Verschmutzte Gefäße, die eine Kontamination des Arbeitsbereichs bewirken, können abgewiesen werden. Ungeeignete Kunststoffe für Heißes ist Melamin und Polycarbonat

5.4 Zu den kleineren Betrieben zählen solche, die max. 5 Vollzeitkräfte beschäftigen und max. 80qm inkl. frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche anbieten.

Achtung: Eine Spülvorrichtung für Mehrweggeschirr ist auf dem Markt nicht vorhanden.

  1. Auf- und Abbauzeiten

Der Aufbau der Stände kann am Vortag des Marktes am jeweiligen Freitag erfolgen: Innenstände in der Zeit von 8 – 18 Uhr

Außenstände von 14 – 20 Uhr

sowie am Marktsamstag von 8.00 bis 12 Uhr.

Der Abbau erfolgt unmittelbar nach Ende des Weihnachtsmarktes.

 

  1. Gültigkeit

Diese Richtlinie ist gültig ab  2024.

Stadt Reinbek

Björn Warmer Bürgermeister

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