Richtlinien zur Durchführung des Reinbeker Weihnachtsmarktes
Aufgrund der Satzung für den Reinbeker Weihnachtsmarkt und §§ 68 und 70 der Gewerbeordnung (GewO) werden nachfolgende Richtlinien erlassen:
1. Festsetzung der Standmieten Bereich und/oder Größe Ausstellerart und/oder Angebot Preis/qm bzw.Arkade Innenstände
Bereich und/oder Größe | Ausstellerart und/oder Angebot | Preis/qm bzw.Arkade |
Innenstände | ||
Standfläche von 0 bis 5 qm | Alle Aussteller ohne Verzehr | 40 € |
Standfläche größer als 5 qm | Alle Aussteller ohne Verzehr | 36 € |
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Außenstände | ||
Arkadengang, je Arkade | Alle Aussteller mit Kunsthandwerk | 165 € |
Arkadengang, je Arkade | Alle Aussteller mit Industrieware | 275 € |
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Schlosshof/Günther-Kock- Allee | Hobbyisten/Vereine/Verbände |
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| Kunsthandwerk | 45 € |
| Verzehr ohne Alkohol/Wurst | 65 € |
| Verzehr mit Alkohol/Wurst | 85 € |
| Gewerbetreibende |
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| Kunsthandwerk | 55 € |
| Industrieware | 65 € |
| Verzehr ohne Alkohol/Wurst | 85 € |
| Verzehr mit Alkohol und Wurst | 105 € |
- Festsetzung der Energiepauschale
Für Verzehrstände im Schlossinnenhof und in der Günther-Kock-Allee wird zusätzlich zur Standmiete eine Energiepauschale je Stand und je Anschluss wie folgt erhoben:
230 V Wechselstromanschluss: 50 €
16 Ampere Drehstromanschluss: 150 €
32 Ampere Drehstromanschluss: 300 €
- Zusammensetzung der Standflächen
Das Warensortiment des Marktes soll ausgewogen und für die Jahreszeit typische Waren und Leistungen enthalten und sich durch Vielfältigkeit und Individualität auszeichnen.
Hierzu wird das Gesamtangebot in folgende Kategorien und Anteile gegliedert:
Innenbereich | Anteil % | max. Anzahl Stände |
1. Kunsthandwerk und Geschenkartikel | 78 |
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2. Sonstige Verkaufsstände | 4 |
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3. Gemeinnützige Organisationen |
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3.1 Information und Verkauf | 10 |
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3.2 Cafe | 8 | 1 |
Außenbereich |
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1.Verzehrstände Imbiss |
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1.1 Imbiss und Getränke | 48 |
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1.2 Süß- und Backwaren | 12 |
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2. Kunsthandwerk und Geschenkartikel | 20 |
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3. Sonstige Verkaufsstände | 17 |
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4. Kinderfahrgeschäft | 3 | 1 |
- Bewerbungs- und Standvergabeverfahren
- Die Bewerbung um einen Standplatz erfolgt ausschließlich auf dem vorgesehenen Anmeldeformular der Stadt Reinbek, welches unter www.schloss-reinbek.de oder auf Anforderung bei der Schlossverwaltung erhältlich ist.
Für die Vergabe der Stände wird eine Bewerbungsfrist festgesetzt. Die Standvergabe erfolgt
innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
- Sollten in einer der unter 3. genannten Kategorien mehr Bewerbungen vorliegen als Standfläche und/ oder Standplätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze von der Marktaufsicht nach Auswahlkriterien in folgender Reihenfolge vergeben:
- Zuverlässigkeit (bekannt/bewährt)
- Besondere Attraktivität des Standes aufgrund des Waren-/Leistungssortiments
- Regionale Anbieter
- Losverfahren
- Sollten in einer Kategorie zu wenig Bewerbungen vorliegen, werden diese Standflächen auf die übrigen Kategorien aufgeteilt.
4.4. Sollte im Einzelfall eine Standvergabe nicht zustande kommen oder storniert werden, so rückt vorrangig ein Ersatz aus der entsprechenden Kategorie nach. In diesem Fall kann auch eine Bewerbung berücksichtigt werden, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangen ist.
4.5 In allen Kategorien werden 10% Neubewerbungen berücksichtigt, sofern eine entsprechende Anzahl an Bewerbungen vorliegt.
- Verwendung von Ein- und/oder Mehrweggeschirr
- Die Verwendung von Einweggeschirr und –Besteck ist nicht erlaubt.
Hierzu gehören insbesondere: Einweg-Besteck aus Kunststoff (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen),
Einweg-Plastikteller, Trinkhalme aus Plastik, Behälter aus expandiertem Polystyrol
- Für den Verzehr von Speisen und Getränken ist daher Mehrweggeschirr und –Besteck vom Anbieter vorzuhalten; die Erhebung von Pfand ist gestattet.
Kleine Betriebe können alternativ mitgebrachte Gefäße akzeptieren.
Grundsätzlich gilt: Wer Mehrweg anbietet, muss keine mitgebrachten Gefäße akzeptieren. In jedem Fall sind gut lesbare Hinweise am Stand verpflichtend.
- Ausnahme für Kleinere Betriebe:
Diese können auf ein Mehrwegssytem verzichten, müssen aber mitgebrachte Gefäße akzeptieren. Für die Einhaltung der Hygiene gilt: Vorhaltung eines Tabletts auf der Theke
für mitgebrachte Gefäße. Verschmutzte Gefäße, die eine Kontamination des Arbeitsbereichs bewirken, können abgewiesen werden. Ungeeignete Kunststoffe für Heißes ist Melamin und Polycarbonat
5.4 Zu den kleineren Betrieben zählen solche, die max. 5 Vollzeitkräfte beschäftigen und max. 80qm inkl. frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche anbieten.
Achtung: Eine Spülvorrichtung für Mehrweggeschirr ist auf dem Markt nicht vorhanden.
- Auf- und Abbauzeiten
Der Aufbau der Stände kann am Vortag des Marktes am jeweiligen Freitag erfolgen: Innenstände in der Zeit von 8 – 18 Uhr
Außenstände von 14 – 20 Uhr
sowie am Marktsamstag von 8.00 bis 12 Uhr.
Der Abbau erfolgt unmittelbar nach Ende des Weihnachtsmarktes.
- Gültigkeit
Diese Richtlinie ist gültig ab 2024.
Stadt Reinbek
Björn Warmer Bürgermeister