Stadt Reinbek veröffentlicht Richtlinie zur Förderung der Offenen Ganztagsschulen und Betreuten Grundschulen in Reinbek

  • Amtliche Bekanntmachungen

Gültig ab 2018 und mit der Sonderregel 2023

Um im Sinne des Stadtleitbildes und der Kinder- und Familienfreundlichkeit in Reinbek das Ziel zu erreichen, für Schüler/innen und Schüler verlässliche Betreuungsstrukturen zu schaffen, gewährt die Stadt Reinbek nach Maßgabe dieser Richtlinie und im Rahmen der durch den städtischen Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel Zuschüsse zur Deckung der Kosten für den Betrieb der Offenen Ganztagsschulen und Betreuten Grundschulen in Reinbek.


1. Personenkreis

Antragsberechtigt für die Förderung im Sinne dieser Richtlinie sind die Träger/innen des Betreuungs- bzw. Ganztagsangebots der Offenen Ganztagsschulen und Betreuten Grundschulen an den Reinbeker Schulen. Voraussetzung für eine Förderung nach dieser Richtlinie ist, dass das Ganztagsangebot förderungsfähig im Sinne der Richtlinie Ganztag und Betreuung des Landes Schleswig-Holstein ist.


2. Arten und Höhe der Förderung

Zur Deckung der Kosten für den laufenden Betrieb der Offenen Ganztagsschule /Betreuten Grundschule werden durch die Stadt Reinbek nachfolgende Zuschüsse geleistet. Dabei gelten identische Fördersummen für die Offenen Ganztagsschulen und Betreuten Grundschulen in Reinbek.


2.1 Grundförderung

Gefördert werden schulische Veranstaltungen, die ergänzend zum planmäßigen Unterricht, im Primarbereich ergänzend zur verlässlichen Grundschulzeit, angeboten und nicht durch hauptamtlich beschäftigte Lehrkräfte durchgeführt werden. Dies gilt auch für eine entsprechende Betreuungsleistung in den Ferien. 

Die Stadt Reinbek trägt die Raumkosten sowie die Kosten für die Versorgung mit Wasser und Energie, die im Rahmen der Betreuung anfallen. 

Ab einer Teilnahme von mindestens 10 Schüler/innen am Angebot der Offenen Ganztagsschule / Betreuten Grundschule erhält die/der Träger/in einen Grundbetrag von 10.000 € je Schuljahr. 
Je Betreuungsstunde und Schüler/in erhält die/der Träger eine Zuwendung von 0,50 €.

Die Förderung berechnet sich nach der Anzahl der im laufenden Jahr voraussichtlich zu erbringenden Betreuungsstunden und Schüler/innen.


2.2 Förderung für Maßnahmen der Qualitätsoffensive

Zur Vernetzung der Betreuung im Vormittags- und im Nachmittagsbereich wird eine Förderung als Maßnahme der Qualitätsoffensive in den Grundschulen in folgender Höhe an die/den Träger/in geleistet:

Für Schulen mit bis zu 200 Schüler/innen: 5.000 €
Für Schulen mit bis zu 300 Schüler/innen: 8.000 €
Für Schulen mit über 300 Schüler/innen: 9.000 €

Für die Ermittlung der vorgenannten Schülerzahlen gilt der Stichtag der amtlichen Schulstatistik des Vorjahres.


2.3 Förderung für die Betreuung von DaZ-Schüler/innen (Deutsch als Zweitsprache / Integration)

Für die Betreuung mit einer Teilnahme von mindestens 10 DaZ-Schüler/innen (Basis-Stufe) an Schulen, die DaZ-Zentrum sind, wird eine Förderung gewährt. Die Höhe dieser Förderung bemisst sich nach den jährlichen Kosten für eine/n auf geringfügiger Basis Beschäftigte/n.
 

3. Verfahren

Es gelten die Zuwendungsbedingungen der Stadt Reinbek.

Für das Haushaltsjahr 2023 werden die jeweiligen Zuwendungen in der Höhe der Veranschlagung laut Haushaltsplan ausgezahlt. Im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens erfolgt die Prüfung der sachgerechten Verwendung der Mittel. Institutionelle Überschüsse werden zurückgefordert.
 

4. Allgemeines

Die in dieser Richtlinie genannten Leistungen sind freiwillige Leistungen der Stadt Reinbek, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
 

5. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft.

Reinbek, den 16.05.2023

Björn Warmer
Bürgermeister

Reinbek, den 16.05.2023

Stadt Reinbek
Der Bürgermeister
(Siegel)
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Björn Warmer

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