Unfallrisiko Laub

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Der Herbst ist wieder da! Wie jedes Jahr weist die Stadt Reinbek darauf hin, dass von Blättern, die auf Geh- und Radwegen liegen, eine besondere Unfallgefahr ausgeht.

Nach der Satzung zur Straßenreinigung der Stadt Reinbek sind alle Grundstückseigentümer:innen aufgefordert, Ihrer Verpflichtung zur Straßenreinigung nachzukommen und die Gehwege, Radwege und auch Bordsteine entlang ihres Grundstückes vom Laub zu befreien, um dieses Unfallrisiko zu beseitigen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Laub weder um Bäume herum oder auf Grünflächen gelagert, noch zur Entsorgung auf die Fahrbahn geschoben werden darf. Das Laub kann auf dem eigenen Grundstück kompostiert, in der Biotonne oder in entsprechenden Laubsäcken entsorgt oder bei der Abfallwirtschaftsstation (AWSH) abgegeben werden.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass in den nächsten Wochen vom Städtischen Betriebshof kurzzeitige Haltverbote eingerichtet werden können, um auch das Laub von den Fahrbahnen zu entfernen. Diese Haltverbote sind unbedingt zu beachten.
 

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