Verbund Pflegehilfe informiert: Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige bis zum 31.12.2021 verlängert

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Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige bis Jahresende verlängert

Bundesrat hat Verordnung zur Verlängerung der Sonderregelungen beschlossen

Der Verbund Pflegehilfe informiert: Der Bundesrat hat eine Verordnung zur Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige bis zum 31.12.2021 beschlossen.

Verschiedene Pflegekassen behaupten gegenüber Versicherten, die Corona-Sonderregelungen für die Pflege seien ausgelaufen. Der Verbund Pflegehilfe weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht korrekt ist. Es liegt eine offizielle Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verlängerung der Maßnahmen vor.

Folgende Sonderregelungen behalten bis 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit:

  • Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für Personen mit Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege kann auch für andere notwendige Hilfen z. B. durch Nachbarn genutzt werden.
  • Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus 2019 und 2020 können noch bis zum 31. Dezember 2021 verwendet werden und verfallen nicht wie normalerweise.
  • Die Pflegegradbestimmung findet wieder vor Ort statt, kann jedoch im Einzelfall auch weiterhin telefonisch erfolgen.
  • Die Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger müssen verpflichtend abgerufen werden, dürfen allerdings auch weiterhin telefonisch stattfinden.
  • Arbeitnehmer können sich 20 Tage statt 10 Tage freistellen lassen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatz.
  • Pflegende Angehörige können kurzfristiger und flexibler ihre Arbeitszeit zugunsten der Familienpflegezeit reduzieren.
  • Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen 60 Euro statt 40 Euro zur Verfügung. Hierzu zählen u. a. Mundschutze und Desinfektionsmittel.

Für einen einfachen Überblick über die verlängerten Sonderregelungen hat der Verbund Pflegehilfe die untenstehende Übersicht erstellt. So können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf einen Blick erkennen, welche Unterstützungen ihnen weiter zustehen.

Weitere Details auch auf der Website des Verbunds Pflegehilfe: www.pflegehilfe.org/ sowie in der aktuellen Pressemitteilung des Verbunds Pflegehilfe.

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